Professional Video Archive - tv2web
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FAQ - Frequently Asked Questions: Nutzungsbedingungen
für das tv2web „Professional Video Archive“ im Folgenden kurz PVA genannt.

Die Nutzung von Bild- und Videomaterial aus dem PVA für kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke ist ausdrücklich erlaubt. Voraussetzung ist der Abschluss einer Lizenz für das jeweilige Bild- und Videomaterial. Derzeit werden Lizenzen kostenfrei für jeweils 12 Monate Nutzung des Videomaterials erteilt. Für Bildmaterial genügt eine Nennung der Quelle. Sollte das Material im Zuge einer Produktion auch an Dritte weitergegeben werden, muss auch dieser mit dem tv2web PVA Lizenzen abschließen.

Der Nutzer verpflichtet sich mit der Verwendung von Bild- und Videomaterial aus dem PVA sowohl Sendekanal, Sendegefäß, Sendezeiten, Ausschnitts länge und Wiederholungstermine an tv2web PVA bekannt zu geben.

Das gratis Nutzungsrecht des tv2web PVA Materials erlischt wenn nicht anders schriftlich vereinbart nach 12 Monaten. Für eine weitere Nutzung des Bild- und Videomaterial aus dem tv2web PVA ist nach diesem Zeitpunkt ein neuer Nutzungsvertrag abzuschließen. Ohne gültigem Lizenzvertrag ist eine Nutzung von Bild- und Videomaterial aus dem tv2web PVA sowohl in kommerzieller als auch in nicht kommerzieller Art und Weise untersagt. Ein Vergehen gegen diese Nutzungsbedingungen wird strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist Wien in Österreich.

Das Veröffentlichen von Bild- und Videomaterial aus dem tv2web PVA in einer anderen Video- oder Bilddatenbank oder ähnlichem ist nicht gestattet.

Der direkte Verkauf von Videos oder Bildern aus der Videodatenbank ist ebenso wie der indirekte Verkauf durch Verbindung der Bilder mit Produkten. Eine Lizenz kann ggf. gesondert von tv2web PVA erteilt werden.

Die pornografische, beleidigende, obszöne, verleumdende, Gewaltverherrlichende oder aus anderen Gründen strafbare Verwendung von Bild- und Videomaterial aus dem tv2web PVA ist nicht gestattet und wird strafrechtlich verfolgt.

Die Nutzer stimmen zu, dass die im Rahmen der Registrierung bzw. beim Lizenabschluss erhobenen Daten in einer Datenbank gespeichert werden.

Bei der Verwendung von Bildern (Screenshots) aus dem tv2web PVA für Websites oder Druckwerke ist als Quelle tv2web zu nennen. . Die Nennung hat - in der für die jeweilige Verwendung üblichen Weise - im Impressum oder am Bild zu erfolgen (z. B. "Foto: tv2web").

Alle innerhalb des Internetangebots genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Kennzeichenrechte unterliegen uneingeschränkt den gesetzlichen Bestimmungen. Selbst wenn keine konkreten Hinweise auf das Bestehen von Marken- oder Kennzeichenrechten gegeben werden, lässt dies nicht den Schluss zu, dass Marken- oder Kennzeichenrechte Dritter nicht bestehen.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Wien, im Oktober 2008
tv2web, Günter Sadek-Sonnenberg